Fachanwalt für Arbeitsrecht


Arbeitsrecht - RECHTSANWÄLTE LORK | NESBIT | BÖGGEMEYER | SCHOPPE
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Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht

Für Sie in Coesfeld & Havixbeck

Das Arbeitsrecht ist eines der Rechtsgebiete, welches von der sich oft schnell wandelnden Rechtsprechung lebt.

 

Gerade in diesem Rechtsgebiet ist es daher erforderlich, durch regelmäßige  Fortbildungen auf dem aktuellen Stand zu bleiben.

 

Als  Fachanwalt für Arbeitsrecht bietet Ihnen Herr Rechtsanwalt Manuel Schoppe genau dies an unseren Standorten in Coesfeld und Havixbeck.

 

Durch regelmäßige Fortbildungen, die über das erforderliche Maß hinausgehen, und aufgrund von aktuellster Kommentierungen und Vertragsformularen können Sie darauf vertrauen, eine aktuelle Einschätzung der Sach- und Rechtslage und eine Vertretung sowie Beratung auf neuestem Stand durch einen Anwalt für Arbeitsrecht zu erhalten.

 

Gerade im Hinblick auf Angelegenheiten und Probleme mit dem Arbeitgeber ist es erforderlich, schnellstmöglich zu reagieren.

 

Wurde Ihnen eine Kündigung des Arbeitsvertrages ausgesprochen, so müssen Sie nach Zugang innerhalb einer dreiwöchigen Frist eine Kündigungsschutzklage erheben, ansonsten wird die ausgesprochen Kündigung als rechtswirksam fingiert.

 

Wird diese Frist versäumt, ist regelmäßig der Kampf gegen eine ausgesprochene Kündigung vergebens. Diese Frist, die zwingend durch die Einleitung eines Klageverfahrens bei dem Arbeitsgericht eingehalten werden muss, ist absolute Bedingung, um eine unrechtmäßige Kündigung anzugreifen und seinen Arbeitsplatz zu erhalten, oder um den Weg für die oft gewollte  Abfindung zu ebnen.

 

Regelmäßig wird Arbeitnehmern im Rahmen beabsichtigter Beendigung des Arbeitsverhältnis ein Aufhebungsvertrag zur Unterschrift vorgelegt. Hier gilt es ganz besonders, Vorsicht walten zu lassen.

 

Ist der Aufhebungsvertrag erst einmal unterzeichnet, gibt es oft kein Weg zurück. Lediglich eine schwer durchzusetzende Anfechtung oder der Einwand des Gebots des fairen Verhandelns kann - unter erschwerte Umständen - den Aufhebungsvertrag wieder beseitigen.

 

Regelmäßig ist jedoch der Aufhebungsvertrag wirksam und es drohen erhebliche Nachteile, insbesondere eine Sperrzeit durch die Bundesagentur für Arbeit.

 

Vor dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist es daher von besonderer Wichtigkeit, dass dieser auf Herz und Nieren überprüft wird.

 

Auch Ansprüche auf Überstundenvergütung, Spesen, Urlaubsgeld, Gratifikationen und Bonuszahlungen müssen häufig aufgrund von tarifvertraglichen oder arbeitsvertraglichen Regelungen (sog. Verfallklauseln / Ausschlussfristen) innerhalb kurzer Fristen - in Textform -

geltend machen. Regelmäßig sind solche Regelungen in Arbeitsverträgen unwirksam, sodass nach rechtlicher Überprüfung die Ansprüche dennoch durchgesetzt werden können, und der Einwand des Arbeitsgebers ins Leere geht.

 

In arbeitsrechtlichen Belangen ist es daher von besonderer Wichtigkeit, dass Sie Ihre Ansprüche zeitnah umsetzen. Dies gewährleisten wir Ihnen!

 

Unsere Leistungen im Arbeitsrecht zusammengefasst:

 

Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten:

 

  • Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen (auch: befristete Arbeitsverträge / Teilzeitverträge)
  • Erstellung und Überprüfung von Arbeitszeugnissen
  • Erstellung und Abwehr von Abmahnungen
  • Erstellung und Abwehr von (betriebsbedingten, verhaltensbedingten & personenbedingten) Kündigungen / Kündigung Arbeitsvertrag
  • Kündigungsschutzklage
  • Überprüfung und Verhandlung eines Aufhebungsvertrages
  • Vermeidung einer Sperrzeit
  • Sperrzeitverfahren gegenüber der Bundesagentur für Arbeit
  • Aushandeln von Abfindungen
  • Durchsetzung von Lohn-, Gehalts- und Vergütungsansprüchen
  • Urlaubsgewährung und Urlaubsabgeltung
  • Elternzeit
  • Mutterschutz
  • Berufsausbildung
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Betriebsübergang
  • Arbeitnehmerhaftung (Schadenersatz des Arbeitnehmers)
  • kollektivrechtliche Belange des Arbeitsrechts

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt, Notar & Fachanwalt für Arbeitsrecht Manuel Schoppe - Coesfeld und Havixbeck
Rechtsanwalt, Notar & Fachanwalt für Arbeitsrecht Manuel Schoppe

Manuel Schoppe, LL.M.

Rechtsanwalt & Notar

Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

 


Sie haben eine Kündigung erhalten? 

 

 

Sie müssen innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage erheben, damit die Kündigung nicht als wirksam angesehen wird und Sie sich gegen diese verteidigen können. 

 

Melden Sie sich bei uns für eine kostenlose Ersteinschätzung zu der Kündigung über das Eingabeformular:

 

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.