Die umfassende Rechtsprechung und oft unzureichende Regelung macht es unumgänglich sich in vielen Fragen anwaltlich vertreten zu lassen.
◦ Schimmelbefall
◦ Ruhestörung
◦ WEG- Recht
◦ Überprüfung und Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft

Sven Nesbit
Rechtsanwalt